Abwasserbeseitigung

Kanalnetz

Kläranlage in Vincenzenbronn

  frühere Kläranlage in Wendsdorf

  Mitarbeiter der Kläranlage

Umbau der Kleinkläranlagen - Förderung vom Freistaat Bayern beantragen!

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Kanalnetz

Die Gemeinde Großhabersdorf unterhält ein Kanalnetz mit einer Länge von 43,4 km und 929 Schächten. Das Kanalnetz umfasst die Ortsteile

Fernabrünst,
Großhabersdorf,
Schwaighausen,
Oberreichenbach,
Unterschlauersbach,
Vincenzenbronn und
Wendsdorf.

Es wird zum größten Teil im Mischwassersystem betrieben. Die Ortskanalisationen in Oberreichenbach und Wendsdorf werden als Trennsysteme betrieben.

Durch Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz, insbesondere in der Ansbacher Straße, konnte erreicht werden, dass der Fremdwasseranteil (unverschmutztes Grundwasser) von 51,1 % im Jahr 1999 auf 31,3 % im Jahr 2003 gesunken ist. Im Jahr 2007 betrug der Fremdwasseranteil 30,2 %.

Mit dem Bau der Ortskanalisation in Wendsdorf und dem Überleiterkanal nach Schwaighausen im Jahr 2007  ist das Kanalnetz für das Gemeindegebiet vollständig errichtet.

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Kläranlage in Vincenzenbronn

Kläranlage

Nach einer Bauzeit von 2 1/2Jahren ist eine Kläranlage entstanden, die als hochmodernes und hochtechnisches Werk bezeichnet werden kann.  Mess- und Regeltechnik kam zum Einsatz.  Und die Technik soll dafür sorgen, dass natürliche Prozesse, also biologische Vorgänge kontrolliert und beschleunigt ablaufen.

1982 im November wurde die Anlage fertig gestellt und in Betrieb genommen. Nahezu 3 Millionen DM wurden für den Bau der Anlage investiert. Die Anlage wird von Walter Retter  und Samuel Zenn betreut. Damit nach dem Anschluss der Ortsteile Oberreichenbach und Wendsdorf auch für eine weitere bauliche Entwicklung von Großhabersdorf Kapazitäten in der Kläranlage vorhanden sind, wurde ab 2006 die Kläranlage saniert.  Durch den Einbau eines neuen Rechens, der Ertüchtigung des Fettabscheiders, dem Einbau einer Sandreinigung und nicht zuletzt durch die Erhöhung der Kapazität im Nachklärbecken konnte erreicht werden, dass nun bis zu 4.900 Einwohner an die Kläranlage angeschlossen werden können.

Im Betriebsjahr 1983 waren an die Kläranlage die Häuser von 2629 Einwohner angeschlossen. Aktuell werden die Abwässer von ca. 4300 Einwohnern über die Kläranlage entsorgt.

Im Jahre 1983 betrug die Abwassermenge bei Trockenwetter 1082 cbm und im Jahre 1996 stieg diese nur auf 1089 cbm an. Durch die Verringerung des Fremdwasseranteils betrug der Trockenwetterdurchfluss im Jahr 2003 697 m³.

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frühere Kläranlage Wendsdorf

       
    Winterliche Kunst im Erdbecken der Kläranlage Wendsdorf
 


 Winterliche Kunst im Erdbecken der  Kläranlage Wendsdorf

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Mitarbeiter

 
 

 Samuel Zenn

 Tel. 09105/13 30

 Mobil 0170/79 19 35 5


 

Hans Kleemann

 Tel. 09105/13 30

 Mobil 0170/79 19 35 2

 

Umbau der Kleinkläranlagen - Förderung vom Freistaat Bayern beantragen!

Für den Betrieb von Kleinkläranlagen sind neue Richtlinien verabschiedet worden, so dass eine große Zahl der bestehenden Kleinkläranlagen bzw. erneuert werden müssen. Betroffen sind alle Anwesen, die auch zukünftig nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden, z.B. der Ortsteil Hornsegen, die Ziegelhütte. Nicht betroffen sind die Anwesen in Wendsdorf, da in den nächsten Jahren der Anschluss an die gemeindliche Kläranlage erfolgt.

Das Landratsamt Fürth wird die Grundstückseigentümer, die ihre Kleinkläranlage umbauen müssen, schriftlich darauf aufmerksam machen.

Nachdem der Umbau mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, hat der Freistaat Bayern eine Förderung in Aussicht gestellt. Entsprechende Informationsbroschüren liegen im Bauamt der Gemeinde Großhabersdorf aus.
 

Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben;
Zustimmung nach 1.3 VVK zum vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung von Kleinkläranlagen für das Gebiet der Gemeinde Großhabersdorf

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat mit Schreiben vom 08.09.2004, Nr. 4.3-4446.2/FÜ 3.0-KKA, die Baufreigabe zur Errichtung von Kleinkläranlagen in den Ortteilen
 

- Böbelhof, - Fernabrünst, - Großhabersdorf,
- Hornsegen, - Vincenzenbronn, - Wendsdorf und
- Ziegelhütte    

erteilt. Die Gebäudeliste, der von der Baufreigabe betroffenen Grundstücke, kann von den jeweiligen Grundstückseigentümern im Rathaus Großhabersdorf, Zimmer Nr. 14, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden.
Die Baufreigabe wurde vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:
Grundlage der Zustimmung sind
- die Gebäudelisten (Anlage 1 RZKKA) vom 23.03.2004 und
- die Stellungnahmen vom 08.09.2004 zum Abwasserentsorgungskonzept vom 23.03.2004.

Die Maßnahme besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach den Regeln der Technik.

Voraussetzungen für eine mögliche spätere staatliche Förderung sind die Beachtung der
- Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) Anlage 3a zu den VV zu Art. 44 BayHO, Bekanntmachung vom 08.03.1982 (MABl. S. 165) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 01.07.2002 (FMBl S. 258),
- Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA), Bekanntmachung vom 09.05.2003 (AllMBl S. 161) und
- nach Nr. 6 VVK vom 18.09.1984 (MABl S. 505) die baufachliche Mitwirkung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg.

Die Zustimmung stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides dar. Sie gibt keinen Rechtsanspruch auf eine spätere staatliche Förderung, also ob, wann und in welcher Höhe Zuwendungen bereitgestellt werden; eine etwaige Förderung würde sich nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen richten.

Die Vorhabensträger tragen
- das volle Finanzierungsrisiko des vorzeitigen Baubeginns und
- die Kosten der Vorfinanzierung etwaiger Zuwendungen.

Die Zustimmung ergeht zum 08.09.2004.

Die Gemeinde Großhabersdorf unterrichtet durch diese Bekanntmachung die Vorhabensträger in den Fällen der Nr. 3.1 und 3.2 RZKKA über die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.


Großhabersdorf, 27.09.2004
Gemeinde Großhabersdorf


Birkfeld
1. Bürgermeister

 

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