
Nach einer Bauzeit von 2 1/2Jahren ist eine Kläranlage entstanden, die als hochmodernes und hochtechnisches Werk bezeichnet werden kann. Mess- und Regeltechnik kam zum Einsatz. Und die Technik soll dafür sorgen, dass natürliche Prozesse, also biologische Vorgänge kontrolliert und beschleunigt ablaufen.
1982 im November wurde die Anlage fertig gestellt und in Betrieb genommen. Nahezu 3 Millionen DM wurden für den Bau der Anlage investiert. Die Anlage wird von Walter Retter und Samuel Zenn betreut. Damit nach dem Anschluss der Ortsteile Oberreichenbach und Wendsdorf auch für eine weitere bauliche Entwicklung von Großhabersdorf Kapazitäten in der Kläranlage vorhanden sind, wurde ab 2006 die Kläranlage saniert. Durch den Einbau eines neuen Rechens, der Ertüchtigung des Fettabscheiders, dem Einbau einer Sandreinigung und nicht zuletzt durch die Erhöhung der Kapazität im Nachklärbecken konnte erreicht werden, dass nun bis zu 4.900 Einwohner an die Kläranlage angeschlossen werden können.
Im Betriebsjahr 1983 waren an die Kläranlage die Häuser von 2629 Einwohner angeschlossen. Aktuell werden die Abwässer von ca. 4300 Einwohnern über die Kläranlage entsorgt.
Im Jahre 1983 betrug die
Abwassermenge bei Trockenwetter 1082 cbm und im Jahre 1996 stieg diese nur auf
1089 cbm an. Durch die Verringerung des Fremdwasseranteils betrug der
Trockenwetterdurchfluss im Jahr 2003 697 m³.
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frühere
Kläranlage Wendsdorf
Winterliche Kunst im Erdbecken der Kläranlage
Wendsdorf

Winterliche Kunst im Erdbecken der Kläranlage Wendsdorf
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Samuel Zenn Tel. 09105/13 30 Mobil 0170/79 19 35 5 |
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Hans Kleemann Tel. 09105/13 30 Mobil 0170/79 19 35 2 |
Umbau der Kleinkläranlagen - Förderung
vom Freistaat Bayern beantragen!
Für den Betrieb
von Kleinkläranlagen sind neue Richtlinien verabschiedet worden, so dass eine
große Zahl der bestehenden Kleinkläranlagen bzw. erneuert werden müssen.
Betroffen sind alle Anwesen, die auch zukünftig nicht an die gemeindliche
Kanalisation angeschlossen werden, z.B. der Ortsteil Hornsegen, die Ziegelhütte.
Nicht betroffen sind die Anwesen in Wendsdorf, da in den nächsten Jahren der
Anschluss an die gemeindliche Kläranlage erfolgt.
Das Landratsamt Fürth wird die Grundstückseigentümer, die ihre Kleinkläranlage
umbauen müssen, schriftlich darauf aufmerksam machen.
Nachdem der Umbau mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, hat
der Freistaat Bayern eine Förderung in Aussicht gestellt. Entsprechende
Informationsbroschüren liegen im Bauamt der Gemeinde Großhabersdorf aus.
Zuwendungen zu
wasserwirtschaftlichen Vorhaben;
Zustimmung nach 1.3 VVK zum vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung von
Kleinkläranlagen für das Gebiet der Gemeinde Großhabersdorf
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat mit Schreiben vom
08.09.2004, Nr. 4.3-4446.2/FÜ 3.0-KKA, die Baufreigabe zur Errichtung von
Kleinkläranlagen in den Ortteilen
| - Böbelhof, | - Fernabrünst, | - Großhabersdorf, |
| - Hornsegen, | - Vincenzenbronn, | - Wendsdorf und |
| - Ziegelhütte |
erteilt. Die Gebäudeliste, der von der
Baufreigabe betroffenen Grundstücke, kann von den jeweiligen
Grundstückseigentümern im Rathaus Großhabersdorf, Zimmer Nr. 14, Nürnberger
Straße 12, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden.
Die Baufreigabe wurde vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg unter folgenden
Bedingungen und Auflagen erteilt:
Grundlage der Zustimmung sind
- die Gebäudelisten (Anlage 1 RZKKA) vom 23.03.2004 und
- die Stellungnahmen vom 08.09.2004 zum Abwasserentsorgungskonzept vom
23.03.2004.
Die Maßnahme besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach den Regeln der Technik.
Voraussetzungen für eine mögliche spätere staatliche Förderung sind die
Beachtung der
- Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
kommunale Körperschaften (ANBest-K) Anlage 3a zu den VV zu Art. 44 BayHO,
Bekanntmachung vom 08.03.1982 (MABl. S. 165) zuletzt geändert durch
Bekanntmachung vom 01.07.2002 (FMBl S. 258),
- Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA), Bekanntmachung vom
09.05.2003 (AllMBl S. 161) und
- nach Nr. 6 VVK vom 18.09.1984 (MABl S. 505) die baufachliche Mitwirkung des
Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg.
Die Zustimmung stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass
eines Zuwendungsbescheides dar. Sie gibt keinen Rechtsanspruch auf eine spätere
staatliche Förderung, also ob, wann und in welcher Höhe Zuwendungen
bereitgestellt werden; eine etwaige Förderung würde sich nach den dann geltenden
Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen richten.
Die Vorhabensträger tragen
- das volle Finanzierungsrisiko des vorzeitigen Baubeginns und
- die Kosten der Vorfinanzierung etwaiger Zuwendungen.
Die Zustimmung ergeht zum 08.09.2004.
Die Gemeinde Großhabersdorf unterrichtet durch diese Bekanntmachung die
Vorhabensträger in den Fällen der Nr. 3.1 und 3.2 RZKKA über die Zustimmung zum
vorzeitigen Baubeginn.
Großhabersdorf, 27.09.2004
Gemeinde Großhabersdorf
Birkfeld
1. Bürgermeister