Der Gemeinderat Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Bebauungsplans Nr. 37 „Hinter der Kirche – Bauabschnitt I“ zur Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan trat mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung können von jedermann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Großhabersdorf –Nebengebäude-, Nürnberger Str. 6 a, 1. OG, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 215 Abs. 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 -3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,
4. nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Großhabersdorf, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von den durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten des Erlöschens entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan kann hier abgerufen werden:
- Begründung mit Umweltbericht