Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan Nr. 31 „Badstraße“
Der Gemeinderat Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 den Bebauungsplan Nr. 31 „Badstraße“ zur Satzung beschlossen
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 31 „Badstraße“ sowie die Begründung können von jedermann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Großhabersdorf – Nebengebäude-, Nürnberger Str. 6 a, 1. OG, 90613 Großhabersdorf, eingesehen werden. Weiterhin wurde er in der Internetseite der Gemeinde Großhabersdorf, www.grosshabersdorf.de, veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 -3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,
- nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Großhabersdorf, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von den durch den Ortsabrundungssatzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten des Erlöschens entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Folgende Bebauungsplanunterlagen können Sie abrufen: