Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Rechtspraxis für die Festsetzung der Grundsteuer beanstandet. Die Grundstuer muss auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden und der Freistaat Bayern hat hierfür eigene gesetzliche Regelungen getroffen.
Als Grundstückseigentümer müssen daher tätig werden und in der Zeit vom
01. Juli bis 31.10.2022
eine Grundsteuererklärung abgeben.
Nähere Informationen zum Thema und wie Sie Ihre Grundsteuererklärung abgeben können finden Sie hier: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern