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Verwaltungskostenrecht

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Beschreibung

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsvorschriften


Stand: 13.11.2018

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Herold 09105 99839-24 Nebengebäude Nürnberger Str. 6a 


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