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Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz

Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Tourismusbüro der Stadt oder der Gemeinde.


Stand: 24.04.2019

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Herold 09105 99839-24 Nebengebäude Nürnberger Str. 6a 


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