Kommunalabgabengesetz;
Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2026 eine Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Großhabersdorf (Hundesteuer) beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 20.11.1980, zuletzt geändert mit der 4. Änderungssatzung vom 08.04.2021, außer Kraft.
Die Satzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Nürnberger Str. 12, 1. Stock,
Zi. Nr. 14, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Die Satzung kann auch auf der gemeindlichen Homepage www.grosshabersdorf.de eingesehen werden.


















