Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter
der Freiwilligen Feuerwehr
Schwaighausen
in der Dienstversammlung im
Feuerwehrhaus Schwaighausen,
Schwaighausener Straße 1D, 90613 Großhabersdorf,
Freitag, 13. November 2026, 19:30 Uhr
Einladung
An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuer-wehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimm-zettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden die das 16. Lebensjahr vollendet haben.


















