Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Fürth hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 die Bodenrichtwerte für die Kommunen im Landkreis Fürth beraten und die Einarbeitung der Ergebnisse in den Bodenrichtwertkatalog beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind nach § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwerte liegen daher in der Zeit vom
30.04 bis einschließlich 08.05.2026
im Rathaus Großhabersdorf Nürnberger Str. 12, 1. Stock, Zi. Nr. 14, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.


















